Führerscheinklasse B196
Motorradfahren mit dem Autoführerschein – Neu 2020
Wer einen Autoführerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125 ccm) fahren.
Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
Ausbildung in der Fahrschule
Ausbildung:
Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten a 90 min
Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten a 90 min (heißt 10 Fahrstunden a 45 min)
Prüfung: keine Theorie- oder Praxisprüfung
Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Abs. 3 FeV ist nicht möglich.